Damit ein Auto im Straßenverkehr bewegt werden darf, ist eine Kfz-Zulassung erforderlich. Die Auto-Anmeldung ist jedoch mit einigen Formalitäten verbunden. Wenn zuvor an alles gedacht wird, stellt dies in der Regel keinen großen Aufwand dar.

 

 

Diese Dokumente müssen bei Neuzulassung und Fahrzeugwechsel vorgelegt werden

Mit dem eigenen Fahrzeug quer durch das Land zu fahren, gehört für Autofans zu den schönsten Urlaubserlebnissen. Bevor es losgehen kann, muss ein neues oder gebrauchtes Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden. Dabei ist auch der Nachweis über einen Haftpflicht-Versicherungsschutz zu erbringen. Während früher die Versicherungs-Doppelkarte vorzulegen war, wurde dieses Verfahren mittlerweile durch eine elektronische EVB Nummer fürs Auto vereinfacht. Die EVB-Nummer, die online angefordert werden kann, besteht aus einem siebenstelligen Code mit Zahlen und Buch­staben und ist mit dem Versicherungsnehmer verknüpft. Meist ist die Zusendung des Nummerncodes auch per SMS möglich. Mithilfe dieser Nummer kann ein Fahrzeughalter der Zulassungsstelle gegenüber nachweisen, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt. Eine EVB Nummer fürs Auto muss nicht nur bei einer Neuzulassung, sondern auch bei einem Fahrzeugwechsel als Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Um einen Autowechsel handelt es sich, wenn ein altes Fahrzeug verkauft und dafür ein neues Auto in Besitz genommen wird. Nach der Beantragung ist eine EVB-Nummer sechs Monate lang gültig, bevor sie standardmäßig ihre Gültigkeit verliert, falls sie in diesem Zeitraum nicht genutzt wird. Als Versicherungsnachweis ist die EVB-Nummer auch notwendig, wenn ein vorübergehend stillgelegtes Auto wieder zugelassen werden soll. Wenn bei einem Wohnortwechsel ein neues Kfz-Kennzeichen benötigt wird, muss bei der neuen Zulassungsbehörde ebenfalls die EVB-Nummer angegeben werden. Durch die Umstellung auf die elektronische Versicherungsbestätigung sollten die Anmeldeformalitäten vereinfacht werden. Häufig ist jedoch nicht bekannt, dass auch bei Änderungen an einem Fahrzeug wie etwa durch Tuningmaßnahmen eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer vorzulegen ist. Außerdem müssen bauliche Änderungen am Auto auch in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden. Abhängig von den Modifikationen ist möglicherweise auch eine erneute Abnahme durch den TÜV vorgeschrieben. Wenn der Fahrzeugwert durch ein aufwändiges Tuning deutlich höher eingeschätzt wird, können auch die Versicherungsprämien steigen, sodass es sinnvoll erscheint, sich zuvor über alle Details zu informieren.

Fahrzeugpapiere griffbereit aufbewahren

Wenn es um Änderungen des Versicherungsschutzes geht, spielt die EVB-Nummer ebenfalls eine wichtige Rolle, denn sie muss auch in diesem Fall als Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Es empfiehlt sich daher, die Auto-Versicherungsnummern ebenso wie die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, TÜV-Bericht, Betriebserlaubnis für Tuningteile sowie die COC-Papiere) so aufzubewahren, dass diese jederzeit griffbereit sind. Im TÜV-Bericht wird beschrieben, dass die jeweilige Hauptuntersuchung ordnungsgemäß durchgeführt und das Fahrzeug die gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards erfüllt. Wenn der TÜV-Bericht verlegt oder verloren wurde, können bei der Prüfstelle, die das ursprüngliche TÜV-Gutachten ausgestellt hat, Ersatzpapiere angefordert werden. Da von der Prüforganisationen alle relevanten Daten gespeichert werden, kann meist problemlos eine Zweitschrift angefertigt werden, sodass eine außerplanmäßige Hauptuntersuchung vermieden werden kann. Bei Verkehrskontrollen sind auf Verlangen der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) vorzulegen. Damit das Fahrzeug möglichst lange fahrtüchtig bleibt und keine Motorprobleme auftreten, sollte in regelmäßigen Abständen eine Wartung erfolgen und auf Anzeichen und Symptome für einen Motorschaden geachtet werden. Auch eine sorgfältige Autopflege kann dabei helfen, bestimmten Verschleißerscheinungen vorzubeugen.