Steht der neu gekaufte Wagen einmal vor der Türe, so kann die erste Ausfahrt kaum abgewartet werden. Zuvor ist jedoch der Gang zur Zulassungsstelle unvermeidbar. Die Bürokratie schlägt knallhart zu, schließlich muss dafür Sorge getragen werden, dass jedes im Straßenverkehr befindliche Fahrzeug auch eine gültige Zulassung besitzt. Auch der Versicherungsschutz stellt einen unverzichtbaren Aspekt dar, um den sich jeder Fahrzeugbesitzer kümmern muss.

 

Selbst wenn die Zulassung des Neuwagens mit einigen Hürden verbunden ist, sofern man die richtigen Dokumente mitführt, ist die Anmeldung rasch erledigt. Welche Papiere und Dokumente notwendig sind, erfährt man bei den meisten Versicherungsunternehmen oder am besten direkt bei der Zulassungsbehörde. Dadurch ist eine gute Vorbereitung überhaupt erst möglich und der ersten Spritztour mit dem neuen Gefährt steht nichts mehr im Wege. Kaum ist die Zulassung erledigt, sind die Sorgen mit einem umfassenden Versicherungsschutz beseitigt.

 

Nachweis der Versicherung mittels eVB-Nummer

Jeder Besitzer eines Fahrzeugs hat bei der Anmeldungsstelle nachzuweisen, dass das jeweilige Auto von einem Versicherer abgedeckt ist. Es gibt verschiedene Umfänge der Versicherungen, die Mindestanforderung nennt sich Haftpflicht-Versicherungsschutz. Darüber hinaus kann eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung gewählt werden. Die Entscheidung wird unter verschiedenen Aspekten getroffen. Der aktuelle Zeitwert, das Risiko und die persönliche Situation sind die wichtigsten Merkmale.
Ist das passende Versicherungsmodell ausgewählt, sollten entsprechende Vergleichsangebote eingeholt werden. Dies passiert einfach und unkompliziert online. Diverse Vergleichsportale schaffen Transparenz und geben einen guten Überblick. Besonders bei Teil- und Vollkasko ist Achtung geboten. Versteckte Kosten sind zu vermeiden und dennoch passiert es immer wieder, dass Versicherer ihr Angebot mit einigen Tücken gestalten. Hierzu sollten die AGBs genau durchgeprüft werden, bevor es zu einem Versicherungsabschluss kommt.
Bei der Zulassungsstelle sind nun folgende Dokumente notwendig, um ein Kennzeichen zu erhalten:

  • Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis des Besitzers über das Fahrzeug
  • Typenschein
  • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • eVB-Nummer

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung des gewählten Versicherers. Ohne sie kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden. In einem ersten Schritt muss daher ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden und daraus resultierend wird eine eVB-Nummer erstellt. Wie es der Name bereits verrät, kann man die eVB-Nummer online anfordern. Die siebenstellige Nummer ersetzt die veraltete Deckungskarte und erleichtert das Leben aller involvierten Personen während der Anmeldung des Fahrzeugs. Sind sämtliche Formalitäten erledigt, kann der Individualverkehr mit dem neuen Begleiter sorgenlos genossen werden.

 

 

eVB-Nummer immer griffbereit

Selbst wenn die Versicherungsbestätigung nur bei einer Anmeldung benötigt wird, empfiehlt es sich diese stetig mitzuführen. Zu jedem Zeitpunkt muss der Lenker nachweisen können, dass das Auto bei einer gültigen Versicherung angemeldet ist und daher etwaige Schäden abgedeckt sind. Auch bei einem Änderungswunsch der Versicherungsdaten wird die Versicherungsbestätigung gebraucht. Wird ein neues Fahrzeug angemeldet, ändert sich die Adresse oder wird ein Besitzwechsel vollzogen, ist die eVB-Nummer gefragt.
Zu jedem Zeitpunkt kann die eVB-Nummer bequem und unkompliziert per E-Mail oder SMS gesendet werden. Bei Bedarf kann ebenso telefonische Auskunft über die Versicherungsbestätigung gegeben werden. Durch das System mit der eVB-Nummer bleibt die Flexibilität gewahrt und die hohe Bürokratie der Autoversicherung wird um einiges reduziert.