Großartige Autos gibt es viele, doch Legenden gibt es wenige. Eine von ihnen ist Aston Martin. Warum? Es ist die Automarke von James Bond, die grandiose Sportwagen mit dem Potenzial hervorbringt, selbst kühnste PS-Träume wahr werden zu lassen. Aston Martin erfindet sich ständig neu und spielt in der Oberliga mit.

 

Aston Martin

Abbildung 1: Aston Martin – ein Traumwagen mit astronomisch hohem Kaufpreis.

 

Etwas weniger kostenintensiv sind Porsche und Mercedes und die Sportwagenmodelle der Hersteller finden begeisterte Käufer. Als Neuwagen sind Sportwagen weder von Porsche noch von Mercedes für Normalverdiener erschwinglich. Als Gebrauchtwagen jedoch sind günstiger.

Worauf sollten Interessenten beim Kauf von gebrauchten Sportwagen achten? Vorab einige Geheimtipps für Sportwagenfans mit schmalem Budget.

Begehrte Sportwagen bis 15.000 €

Wer unter der magischen 15.000 € Grenze bleiben will, der ist mit diesen Sportwagen gut bedient – vorausgesetzt das Modell gefällt. Hier einmal ein Querschnitt verfügbarer Spitzenmodelle:

  • Alfa Romeo 156 G TA
  • Jaguar S-Type R
  • Mercedes C 43 AMG

Aber auch die kleinen Flitzer

  • Toyota Yaris TS
  • VW Golf V6 4Motion
  • Peugeot 206 RC

finden überraschend guten Absatz. Sie sind für manche rein optisch vielleicht keine vollwertigen Sportwagen, aber als Einsteigerfahrzeuge sind sie ausgesprochen gut geeignet. Bei Mobile sind diese Modelle allesamt zu finden. Und darüber hinaus sind auf der Internetplattform auch in der Preisklasse bis 30.000 € zum Beispiel die Modelle

  • BMW Z3 M Coupé
  • Audi A4 DTM Edition
  • Maserati 3200

verfügbar. Jenseits dieser Preisklasse bieten sich Lotus Esprit V8, Aston Martin DB 7 und Ferrari 360 Modena für alle an, die mindestens 45.000 € bis 60.000 € zur Verfügung haben – besser noch mehr.

 

typische Schwachstellen

Abbildung 2: Ein Experte überprüft ein gebrauchtes Fahrzeug auf typische Schwachstellen.

 

Erst informieren, dann kaufen

Beim Kauf eines gebrauchten Sportwagens gelten prinzipiell dieselben Kriterien, wie bei einem alltäglichen Fahrzeug.

  • Beim Kauf im Internet immer Probefahrt vereinbaren. Sehr günstige Schnäppchen entpuppen sich in der Realität nicht selten als Abzocke.
  • Probefahrt gemeinsam mit einem Experten machen und dabei möglichst die hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn testen. Der ideale Testzeitpunkt liegt außerhalb des stauverdächtigen Berufsverkehrs.
  • Das Fahrzeug in eine unabhängige Werkstatt zum Check bringen.
  • Spezialcheck Sportwagen: Besonders die hoch belasteten Verschleißteile an Kupplung, Bremse und Gas genau überprüfen lassen. Den Check nimmt am besten die vorher informierte unabhängige Werkstatt des Vertrauens vor.
  • Spaltmaße überprüfen. Stimmen die Abstände nicht, kann es sich um eine verzogenes Fahrgestell handeln (=Unfallwagen). Finger weg!
  • Besichtigung bei Tageslicht und trockenem Wetter vornehmen. Lackschäden sind bei guten Lichtverhältnissen besser feststellbar.
  • Bei der Probefahrt sämtliche Einstellmöglichkeiten überprüfen. Fenster öffnen und schließen, Heizung, Klimaanlage, Radio, Navi und alles andere testen.
  • Probefahrt ohne Radiobegleitung durchführen. Diese könnte nämlich verräterische Geräusche (Kupplung, Bremsen, Keilriemen) überdecken. Besser Radio abschalten und auf die Fahrgeräusche achten.
  • Motorraum von innen per Sichtkontrolle prüfen. Falls Lackreste zu finden sind, wurde eventuell die Motorhaube oder ein Kotflügel nachlackiert. Kaufinteressenten sollten dann gezielt nachfragen. Handelt es sich eventuell doch um ein Unfallfahrzeug?
  • Scheckheft zeigen lassen oder Rechnungen zurückliegender Wartungen/Reparaturen einsehen und ggf. in Kopie mitnehmen.
  • Bei Privatkauf: Der Verkäufer handelt nach dem Prinzip gekauft wie gesehen. Was das im Einzelnen bedeutet, ist hier Kurz gesagt: Bei Mängeln können Käufer im Prinzip keine Haftung einfordern. Der Vorteil ist, dass der Verhandlungsspielraum breiter ist.
  • Bei Händlerkauf: Bei Mängeln können Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Die Gewährleistungsfrist umfasst gemäß 438 Absatz 1 Ziffer 3 BGB zwei Jahre, kann jedoch seitens des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt werden. Kommen Mängel in den ersten sechs Monaten vor, liegt die Beweislast beim Händler.
  • Manche Händler verkaufen Gebrauchte im Kaufvertrag unter den Begriffen „Bastlerfahrzeug“ oder „Schrottfahrzeug“. Das ist versteckter ein Versuch, die Haftung auszuhebeln. Rechtlich wirksam ist das aber nicht. Die Gewährleistung bleibt bestehen.

 

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