Es hat, wie alles im Leben, seine Vor- und Nachteile, mit dem eigenen PKW auf einer Dienstreise unterwegs zu sein. Sie erhalten damit ein Stück Flexibilität, das Sie vielleicht mit einem Firmenwagen nicht hätten, und Ihr Betrieb spart sich den Einsatz eines solchen. Auch müssen Sie sich nicht umstellen, sondern kennen Ihren Wagen, Ihre Ausrüstung und wissen, wie Sie reagieren müssen. Aber es kann trotzdem kompliziert werden, insbesondere dann, wenn ein Unfall die Dienstreise erschwert. Was Sie beachten müssen, wenn Sie mit Ihrem eigenen PKW beruflich reisen, erfahren Sie hier.

 

 

 

Achtung: Die Haftung zählt

Wenn Sie mit Ihrem privaten PKW auf Dienstreise gehen, dann tragen Sie auch das Haftungsrisiko. Nur unter bestimmten Umständen können Sie Schäden, die durch Unfälle dabei entstanden sind, bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Elementar dafür ist, dass die Fahrt aufgrund betrieblicher Weisungen vorgenommen wurde. Mitunter deckt auch eine Kilometerpauschale Ihr Risko ab, doch wenn Ihr Unternehmen nur den steuerfreien Kilometersatz zahlt, dann deckt dies alleine die Rückstufung in der Haftpflichtversicherung ab. Das heißt also, dass es durchaus sein kann, dass Kosten, die so entstehen, Ihnen zu lasten gelegt werden und Sie für diese aufkommen müssen oder dass Anstrengungen, Ihren Arbeitgeber um die Übernahme zu bitten, vergebens sein können. Wollen Sie hier auf der sicheren Seite sein, dann ist ein Mietwagen vielleicht doch eine bessere Lösung für Sie, wenn Ihre Firma Ihnen keinen Firmenwagen stellen kann. Eine Unfallversicherung ist dann nämlich meistens im gezahlten Preis bereits voll enthalten und Ihr Arbeitgeber zahlt die Kosten für den Mietwagen.

 

 

So erhalten Sie Fahrtkosten zurück

Wenn Sie Ihre Fahrtkosten erstattet bekommen wollen – und warum sollten Sie auch nicht? –, können Sie sich darum mithilfe einer sogenannten Reisekostenabrechnung bemühen. Meistens werden dafür Kilometerpauschalen genutzt, um aufwendige Berechnungen zu vermeiden. Bei der Nutzung ihres privaten PKWs ist die Kilometerpauschale, die Ihr Arbeitgeber zahlt, sozialversicherungsfrei. Mithilfe eines elektronischen Fahrtenbuchs können Sie genau im Blick behalten, das auch für die Nachweisführung zulässig ist. Es erfasst alle Fahrten automatisch mit Ihrem Datum, Ihrem Fahrtziel und dem Kilometerstand, sodass Sie sich selbst darum nicht mehr kümmern müssen und die Nachweise Ihnen viel weniger Probleme bereiten dürften.